Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1042 (2007))
Stauch-Steffens D
Rechtliche Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln / Stauch-Steffens D
Rechtliche Abgrenzung
von Arznei- und Lebensmitteln
Dr. Dorith Stauch-Steffens
pst GmbH, Rheinbach
Im Zuge der restriktiver werdenden Gesundheitspolitik werden von den
gesetzlichen Krankenkassen fast keine OTC-Präparate mehr erstattet.
Die Zulassungshürden sind kontinuierlich gestiegen, so dass es immer
aufwendiger wurde, Zulassungen zu erlangen und aufrecht zu erhalten.
Um Kosten zu sparen und um neue Märkte zu erschließen, erscheint
vielen Firmen daher die Ausbietung alter oder neuer Produkte als Nahrungsergänzungsmittel
verlockend. Jedoch gab es gerade in den Jahren
2003 bis 2006 auf dem Gebiet der Gesetzgebung und der Rechtsprechung
bezüglich Lebensmittel in Europa zahlreiche Änderungen. So
wurde mit der Lebensmittelrahmenverordnung 178/2002/EG und der
2002/46/EG-Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel erst 2002 in der
EU die Gesetzgebung vereinheitlicht. Weiterhin hat der EuGH in seinem
Lactobact-Urteil vom Juni 2005 die Frage, ob ein Produkt ein Lebensmittel
oder ein Arzneimittel darstellt, für Zweifelsfälle eindeutig zu
Gunsten des Arzneimittels entschieden. Der folgende Beitrag zeigt die
Abgrenzung zwischen Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel und
Arzneimittel auf, gibt Beispiele der aktuellen Rechtsprechung wieder
und weist auf Probleme in Grenzbereichen hin.
© ECV- Editio
Cantor Verlag (Germany) 2007